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KI Betriebsrat:
Einführung und Mitbestimmung von Wiszkocsill Anwaltskanzlei

Die Anwaltskanzlei Wiszkocsill ist spezialisiert auf das Gebiet des Arbeitsrechts. Insbesondere im Bereich des BetrVG besitzen wir sowohl bei der Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten als auch Konzernbetriebsräten langjährige Praxiserfahrung. Rechtsanwalt Christian Wiszkocsill verfügt auch über Erfahrung als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender einer großen Versicherungsgesellschaft. Des Weiteren blickt er auf eine langjährige Tätigkeit als Referent und Berater von Betriebsräten zurück, die er bis dato ausübt.

Insbesondere bei der Einführung von IT-Systemen beraten wir den Betriebsrat im Rahmen von Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen. Da bei solchen IT-Systemen aber immer häufiger Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt wird, bedarf es einer zusätzlichen Expertise, um den Einsatz von KI entsprechend mitzuberücksichtigen und KI insbesondere autonome Entscheidungen ohne menschliches Zutun trifft. Dieser Einsatz von KI bringt Unternehmen zwar zahlreiche Vorteile. Doch muss der Betriebsrat bei der Einführung von KI auch gut überlegen, welche Risiken durch den Einsatz künstlicher Intelligenz entstehen. Denn durch eine Künstliche Intelligenz werden in einer Vielzahl von Fällen Auswertungen durchgeführt, die Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer überwachen können. Hier übernimmt unsere Kanzlei die Funktion des Beraters und Sachverständigen, der den Betriebsräten zur Beurteilung der KI Thematik seit 2021 zusteht.

Als Rechtsberater für Betriebsräte wissen wir um unsere große Verantwortung. Deshalb wird bei uns Fortbildung großgeschrieben, damit wir immer unsere Beratungsleistungen auf höchstem Niveau unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erbringen können.

Sie benötigen rechtliche Beratung und Unterstützung im Hinblick auf den Einsatz von KI im Unternehmen? Der Betriebsrat benötigt einen Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG bei der Einführung von KI? Die Anwaltskanzlei Wiszkocsill steht Betriebsräten bundesweit zur Verfügung, um sie bei dem schwierigen Thema der Mitbestimmung, insbesondere bei der Einführung von KI-Systemen zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail für die Vereinbarung eines ersten Termins.

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